Beteiligung am Barmer GEK Beitrittsverfahren (PG 15 – Versorgung mit Inkontinenzware)

Nachdem die Barmer GEK von einem neuerlichen Ausschreibungsverfahren im Rahmen der Versorgung Ihrer Versicherten mit Inkontinenzartikeln in der Häuslichkeit erfreulicherweise Abstand genommen hat, beteiligen wir uns ganz aktuell am Beitrittsverfahren nach § 127 Abs. 2 SGB V.

Konkret haben wir fristgemäß ein entsprechendes Angebot für Mecklenburg – Vorpommern und Brandenburg abgegeben und hoffen in einer weiteren Verhandlungsstufe auf vertiefte Vertragsgespräche mit der Barmer GEK. Viele Versicherte der Barmer GEK, welche durch unsere vielen Pflegedienste betreut werden, würden sich sehr darüber freuen, wenn wir sie nach Jahren der Versorgung durch mitunter weit entfernt ansässige Ausschreibungsgewinner wieder fachgerecht und ortsnah mit IKM – Ware versorgen dürften.

Es bleibt abzuwarten, in welche Richtung das Pendel ausschlägt.

Tags :

Inkontinenz, Barmer

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