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Hilfsmittel für pflegende Angehörige
Pflegehilfs-mittel
Der pflegebedürftige Mensch ist in seiner Selbstständigkeit in vielen Alltagssituationen, z.B. bei der Körperpflege, behindert oder zumindest spürbar eingeschränkt. Dank der liebevollen Fürsorge pflegender Angehöriger bleibt bedürftigen Menschen oft ein verfrühter Auszug aus den eigenen vier Wänden erspart.
Auf diesem Weg werden Sie bzw. Ihre pflegenden Angehörigen durch das erste Pflegestärkungsgesetz, in Kraft getreten am 01.01.2015, bei der häuslichen Pflege nachhaltig unterstützt.
Alles aus einer Hand
Hilfsmittel für den täglichen Bedarf
Für bis zu 40,00 € können hierfür monatlich Pflegehilfsmittel über die zuständige Pflegekasse bezogen werden. Gesetzlich geregelt nach § 40 Abs. 1 SGB XI haben Pflegebedürftige Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen.
Pflege 40
Pflegehilfsmittel sind aus der häuslichen Pflege nicht wegzudenken, denn ihr Einsatz
gewährleistet notwendige Hygiene und Schutz für pflegende Angehörige. Jedem Pflegebedürftigen, der zuhause versorgt wird und einen anerkannten Pflegegrad hat, stehen monatlich Pflegehilfsmittel im Wert von 40 € zuzahlungsfrei zu.
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sofern Sie privat krankenversichert oder beihilfeberechtigt sind, erhalten Sie von uns eine Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Versicherung einreichen.
Anlage 2
Die Anlage 2 ist ein offizielles Antragsformular, das von unserem Sanitätshaus bereitgestellt wird, um die Kostenübernahme für medizinische Versorgungsleistungen zu beantragen. In diesem Dokument können Kunden und Patienten detaillierte Informationen zu den benötigten Leistungen und Produkten angeben, die sie von unserem Sanitätshaus erhalten möchten.
PDF – Willenserklärung Pflege 40
PDF – Vollmacht Rezepte und Hilfsmittel
Pflegehilfsmittel
Wählen Sie aus folgenden Produkten für Ihre monatliche Lieferung:
• Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
• Fingerlinge zum Einmalgebrauch
• Einmalhandschuhe
• Mundschutz zum Einmalgebrauch
• Schutzschürzen zum Einmalgebrauch
• Schutzschürzen wiederverwendbar
• Händedesinfektion
• Flächendesinfektion
Zusätzlich können einmal im Jahr bis zu 2 waschbare Bettschutzeinlagen beantragt werden. Dieses Pflegehilfsmittel wird unabhängig von den anderen Produkten angefordert.
Der Weg zu Ihren Pflegehilfsmitteln
- Übersenden Sie uns ein ausgefülltes und unterschriebenes Formular der Anlage 2.
- Senden Sie uns gegebenenfalls eine unterschriebene Willenserklärung, sollten Sie bis dato durch einen anderen Leistungserbringer mit Pflegehilfsmitteln versorgt worden sein.
- Senden Sie uns eine unterschriebene Vollmacht, damit Ihre Hilfsmittel zuverlässig zugestellt werden können.
- Wir richten einen Kostenvoranschlag an die zuständige Pflegekasse.
- Nach der Bewilligung wird die nach Bedarfsermittlung gewählte Ware unverzüglich an Sie als pflegenden Angehörigen geliefert. Im Notfall stehen wir für unsere Kunden aber auch immer für individuelle Lösungen bereit.
Unsere Zugpferde
Kontakt für Pflegedienste
Ein Team!
Zuverlässigkeit, Freundlichkeit und Service sind unverzichtbar, um die Zufriedenheit unseres Kunden zu gewährleisten.
Alexander Börst
MV-Region Mitte/Süd
Axel Tödter
MV-Region Nord
Kontakt für Privatkunden
Kein Pflegedienst vorhanden
Homecare
Unser SchulungsPlus für Pflegeeinrichtungen
Viele der von uns betreuten Pflegeeinrichtungen wissen im Rahmen der Zusammenarbeit mit uns zu schätzen, dass wir aufgrund unseres hochqualifizierten Fachpersonals und einem hervorragenden Netzwerk in der Lage sind, Schulungen und Informationsveranstaltungen für Sie bzw. Ihre Mitarbeiter im Inkontinenz, Kompressionsstrumpf- als auch Reha-Hilfsmittelbereich zu organisieren.